Stellungnahme der Frauenreferentin zur Quotenregelung in den Kollegialorganen der Universität Graz
Quotenregelung, was ist das? Die Quotenregelung wird meist dann eingesetzt, wenn durch die freie Verteilung ein ungewolltes Ungleichgewicht entstanden ist. In diesem konkreten Fall geht es um die Frauenquote, oder noch konkreter um die 40% Frauenquote, die durch die UG Novelle 09, in den Kollegialorganen der Universitäten vorgeschrieben ist.
Die wichtigsten Kollegialorgane sind der Senat, die Fakultätsgremien, die Curriculakommissionen und die Berufungs- bzw. Habilitationskommissionen.
Sollte diese 40% Frauenquote von den Kollegialorganen nicht eingehalten werden, kann der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) binnen vier Wochen Bedenken zur unrichtigen Zusammensetzung an die Schiedskommission anmelden, die dann über die Richtigkeit entscheidet. Entscheidet die Schiedskommission, dass das jeweilige Kollegialorgan unrichtig zusammengesetzt ist, muss es neu zusammengesetzt werden.
Prinzipiell ist eine Quotenregelung eine gute Sache, da sie eine wirksame Methode ist, um Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zu verringern oder gar aufzuheben. Qualifizierte Frauen, die sich für die Arbeit in dem jeweiligen Kollegialorgan interessieren, haben so viel mehr als früher, die Chance dort mitzuarbeiten. Außerdem ist die Arbeit in den Gremien und Kommissionen nicht nur reine Verwaltungsarbeit sondern hat auch viel mit Mitbestimmung zu tun. Also, umso mehr Frauen in den Kollegialorganen arbeiten, umso mehr können Frauen auch bei wichtigen Entscheidungen mitbestimmen. Das Problem in diesem Fall ist nur, dass es viel zu wenige Professorinnen gibt und, dass diverse Gremien/ Kommissionen oft die wenigen Professorinnen oder aber auch Studentinnen und Frauen aus dem Mittelbau rekrutieren, die sich dann aber weniger der Forschung etc. widmen können.
Einerseits ist die 40% Frauenquote also eine Chance für Frauen aktiv auf universitäre Entscheidungsprozesse einzuwirken, anderseits muss man aufpassen, dass Frauen nicht in diese Kollegialorgane „gezwungen“ werden.
Eine mögliche Lösung wäre es auch, eine Quote bei Professuren einzuführen. Derzeit gibt es in Österreich ca. 17% Professorinnen. An der Uni Graz waren im Studienjahr 2008/09 von 135 ProfessorInnen 22 Frauen. Dabei waren 2006 bereits 42% der AkademikerInnen weiblich, an der Uni Graz haben im Studienjahr 2007/08 fast doppelt so viele Frauen wie Männer ihr Studium abgeschlossen. Also definitiv genug qualifizierte Frauen, die Professorinnen werden könnten, womit dann auch das Problem der Kollegialorgane gelöst wäre.
Zum Schluss noch eines: Quotenregelungen dienen nicht dazu, qualifizierten Männern Chancen vorzuenthalten. Männer die bestens geeignet für eine bestimmte Stelle sind, werden diese auch weiterhin bekommen. Quotenregelungen sind dazu da, qualifizierten Frauen eine Chance zu geben, die sie ohne Quotenregelung, aufgrund diverser Machtstrukturen etc. nicht hätten. Angst vor der Quote, müssen demnach nur die Männer haben, die auf unverdiente Weise einen Posten bekommen hätten.
Natalie Ziermann studiert Psychologie und europäische Ethnologie
Der Artikel erscheint in der Libelle
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